Sollte man PayPal wegen einer Kontosperrung verklagen?
Vor einiger Zeit hatte ich von einer Klage berichtet, die wir im Auftrag eines Mandanten in Deutschland (Landgericht Stuttgart) gegen PayPal eingereicht haben. Seitdem erhalte ich nahezu täglich Anrufe von PayPal-Kunden – ganz überwiegend Online-Händler jeder Größe -, die mir von Ihrem Leid mit PayPal berichten. Immer geht es dabei um Kontobeschränkungen, die von einigen Prozent bis hin zu einer vollumfänglichen Kontosperrung reichen.
Nie wird der Kunde vorher darauf angesprochen, nie wird eine Begründung für die ohnehin fragwürdigen Maßnahmen geliefert. Für viele dieser Anrufer stellt sich daher die Frage, ob Sie PayPal nicht einfach verklagen sollen, um wenigstens an ihr Geld zu kommen. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der Kenntnis des Systems PayPal und den persönlichen Umständen ab.
Das System Paypal
Paypal ist eine Bank mit Sitz in Luxemburg, die sich ausschließlich mit überweisungsähnlichen Geldtransaktionen zwischen zwei Personen / Unternehmen auf der ganzen Welt befasst. Das waren aber schon alle Gemeinsamkeiten mit einer normalen Hausbank. Anders als diese pflegt PayPal nämlich auch Kunden mit einem dicken Guthaben und regelmäßigen Geldeingängen auf ihrem Konto mit diversen Beschränkungen zu beschäftigen. Oft wird dabei spekuliert, PayPal generiere mit den einbehaltenen Geldern Zinseinnahmen, was zum Geschäftsmodell gehöre. Das ist natürlich Unfug, weil die aus Transaktionen vereinnahmten Gebühren in etwas so hoch sind wie die Zinseinnahmen aus der Anlage desselben Betrages für ein Jahr. Das kann also nicht der Grund für das teilweise groteske Verhalten von PayPal sein.
Der eigentliche Grund für die massenhafte Sperrung von Konten harmloser Online-Händler ist das Käuferschutz-Programm von PayPal. Dieses vollmundige Versprechen hat PayPal einst groß gemacht und birgt heute unüberschaubare (Betrugs-)risiken. Es beinhaltet das Versprechen an Käufer, die ihren Online-Einkauf mit PayPal bezahlen, dass sie im Falle der Nichtlieferung oder fehlerhaften Lieferung der bestellten Ware ihr Geld erstattet zu bekommen. Dass dies dem Missbrauch Tür und Tor öffnet, liegt auf der Hand. Erfolgreiche Käuferschutzanträge bringen das Problem mit sich, dass irgendjemand den Kaufpreis erstatten muss – PayPal selbst hat hierzu jedoch naturgemäß dann doch keine Lust. So weit geht die Liebe zu den Käufern nun doch nicht. Natürlich reicht PayPal die Erstattung nur durch und holt sich den Betrag beim Verkäufer wieder.
Dass dieser quasi nie nach seiner Sicht der Dinge gefragt wird – jedenfalls nicht vor der der Kontosperrung -, ist ein gravierender Mangel des PayPal-Systems. Die Entscheidung, ob der Käufer sein Geld zurückverlangen kann, würde nämlich im Normalfall ein Gericht treffen. Der Verkäufer kommt dadurch u.U. in die absurde Situation, dass er die Ware nicht mehr hat und den Kaufpreis für die gelieferte Ware trotz vereinbarter Vorkasse beim Käufer einklagen muss – und das ggf. nicht im Heimatland, sondern irgendwo auf der Welt. Das das oft keinen Sinn macht, liegt auf der Hand. Eigentlich wäre es umgekehrt: der Käufer, der meint, den im Voraus bezahlten Kaufpreis zurückverlangen zu können, muss dies ggf. vor einem Gericht geltend machen. Das ist vielleicht in vielen Fällen auch nicht besser, entspricht aber immerhin dem, was die Parteien vereinbart haben bzw. worauf sie sich in voller Kenntnis der Umstände (Vorauszahlungsverpflichtung) eingelassen haben.
Die Sache ist aber nicht risikolos für PayPal, weil die erstatteten Beträge vorgestreckt und anschließend ungefragt vom Verkäuferkonto wieder weggebucht werden. Das funktioniert aber nur, wenn es etwas zum wegbuchen gibt – und da kommen Sie als Online-Händler ins Spiel. Ihr Geld dient PayPal im Falle einer Kontosperrung als Sicherheit für eigene Risiken aus dem Käuferschutzprogramm. Und damit Sie das Guthaben nicht rechtzeitig wegschaffen, werden Sie ggf. vor vollendete Tatsachen in Gestalt der Kontosperrung gestellt. Und die Absicherung betreibt PayPal beinahe panisch, was an den strengen Regelungen für das Risikomanagement von Banken liegen mag. Das fragt man sicher allerdings, wozu PayPal derart hohe Gebühren verlangt und ob es für ein solches Verhalten überhaupt eine Rechtfertigung geben kann.
Das Ganze funktioniert natürlich nur deshalb richtig gut, weil eBay-Händler unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, PayPal als Zahlungsmittel anzubieten. Es ist also die Marktmacht des Duos PayPal/eBay, die diese Absurdität möglich macht. Man stelle sich einmal vor, die Hausbank würde ein gut gefülltes Geschäftskonto sperren, um sich erst einmal die umfassenden Geschäftsunterlagen des Kunden vorlegen zu lassen. Der Gedanke ist so abwegig, dass man ihn getrost vergessen kann.
Im Ergebnis lässt sich die Stellung von PayPal hinsichtlich des Käuferschutzprogramms mit der eines Versicherungsunternehmens vergleichen, bei dem die Verkäufer sowohl die Beiträge als auch die versicherten Schäden bezahlen, der Käufer die Versicherungsleistung in Anspruch nimmt und der Versicherer keiner Risiken hat. Das ist genial!Ist eine Klage gegen Paypal sinnvoll?
Damit komme ich zu der eigentlichen Frage, ob eine Klage gegen eine von PayPal auferlegte Kontosperrung / Verfügungsbeschränkung sinnvoll ist. Das hängt nicht zuletzt davon ab, was mutmaßlicher Grund für die Beschränkung ist – mutmaßlich deshalb, weil PayPal seine Entscheidungen grundsätzlich nicht begründet. Aus zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen konnte ich vier Hauptursachen für die Panikreaktionen von PayPal ausmachen:
- Starke Umsatzsteigerungen oder hohe (saisonbedingte) Umsatzschwankungen
- Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen (z.B. Verkauf von Artikeln, die PayPal nicht gefallen)
- Negative Auskünfte von Creditreform
- Häufung von Käuferbeschwerden
Dass die ersten drei Umstände eine Kontosperrung und Zurückhaltung von Kontoguthaben nicht rechtfertigen können, ist offensichtlich. Da kann PayPal fast überall auf der Welt in die AGB schreiben, was sie wollen. Und auch bei der Häufung von Käuferbeschwerden dürfte keine Sperrung zu rechtfertigen sein – jedenfalls nicht, bevor der Gehalt der Beschwerden geprüft ist. Eine volle Verfügungsbeschränkung ist dabei selbst nach den AGB von PayPal nicht vorgesehen, wird aber immer wieder praktiziert, obwohl nur von einem “Sicherheitseinbehalt” die Rede ist. Auch die Tatsache, dass vor einer Kontosperrung nie die Gegenseite – der Verkäufer – gefragt wird, ist leicht zu erklären. Dieser hätte in der Zwischenzeit die Möglichkeit, sein Guthaben “in Sicherheit” zu bringen, sodass PayPal gezwungen wäre, etwaige Ansprüche einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen. Die Erfolgsaussichten eines solchen Versuchs dürfen mit recht bezweifelt werden, weshalb PayPal keinen besonderen Wert darauf legt und mit allen Mitteln versucht, eine solche Situation zu verhindern.
Jedenfalls bei einer vollen Verfügungsbeschränkung liegt meines Erachtens in jedem Fall ein rechtswidriger Eingriff in den Geschäftsbetrieb des Kunden vor, aufgrund dessen PayPal zur Freigabe des Guthabens verpflichtet ist. Da es sich um einen deliktischen Schadensersatzanspruch handelt, ist der Gerichtsstand hierfür am Sitz des geschädigten Kunden, bei einem deutschen Unternehmer also in Deutschland. Das ist schön, weil PayPal dann nach Deutschland kommen muss, um sich zu verteidigen und nicht der Kunde nach Luxemburg, um sich gegen potentiell rechtswidrige Verhaltensweisen seiner Bank (!) zu wehren. Das hatte sich PayPal anders vorgestellt, wie man aus dem Verhalten in dem ersten von uns geführten Verfahren schließen kann. Jedenfalls wurde offenbar, dass man es letztlich auf keinen Fall darauf ankommen lassen will. Mir jedenfalls ist klar, warum.
Ob man von dieser Möglichkeit Gebrauch machen sollte, hängt von den individuellen Umständen des Betroffenen ab. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist nämlich davon auszugehen, dass die Geschäftsbeziehung im Falle eines gerichtlichen Vorgehens endgültig zerrütet ist und es für den Händler auch später keine Möglichkeit mehr gibt, mit PayPal ins Geschäft zu kommen. Das ist die Strafe dafür, wenn man sich als PayPal-Kunde (zu recht) beschwert. Wer also dringend auf sein PayPal-Konto angewiesen ist, sollte – so traurig das ist – ernsthaft erwägen, das Spiel mitzuspielen, die gewünschten Unterlagen zu liefern und auf eine baldige Freigabe des Guthabens zu hoffen. Dass dieses irgendwann freigegeben wird ist übrigens selbstverständlich – die Frage ist nur wann. Ich habe bis heute von keinem einzigen Fall gehört, in dem das Guthaben endgültig einbehalten wurde. Das würde über kurz oder lang das sichere Aus von PayPal bedeuten – auch in Luxemburg.
Alle anderen, denen es nur um die Freigabe des Guthabens und/oder um Vergeltung geht oder diejenigen, deren Konto bereits gekündigt wurde, können dagegen erwägen, eine Klage anzustrengen. Auch wenn es in der letzten Sache aufgrund des Einlenkens von PayPal einschließlich Übernahme sämtlicher Kosten nicht zu einem Urteil gekommen ist, stehen die Chancen für ein zusprechendes Urteil ganz gut. Mutmaßlich wird PayPal jedoch auch in anderen Fällen versuchen, ein Urteil in Deutschland zu verhindern.
In letzter Zeit hat jedoch die Erfahrung gezeigt, dass auch außergerichtliche anwaltliche Aufforderungen mit Klageandrohung Wirkung zeigen und PayPal jedenfalls teilweise zum Einlenken bewegen. Regelmäßig ist es so, dass Vollbeschränkungen in Teilbeschränkungen im niedrigen einstelligen %-Bereich umgewandelt werden. Auch das ist noch fraglich, aber für viele Händler gerade noch erträglich. Unbefriedigend ist auch das, aber nicht annähernd so existenzgefährdend.
- Stand
- 06. Februar 2013
- Autor
- AVANTCORE Rechtsanwälte
Rechtsgebiete
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