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Public Building Law

Public Building Law

Öffentliches Baurecht? Auf Beratung durch AVANTCORE können Bauherren, Unternehmen, Projektentwickler und Kommunen bauen.

Öffentliches Baurecht bildet die Grundlage dafür, ob, wo und wie gebaut oder genutzt werden darf. Es regelt die städtebauliche Entwicklung, die bauordnungsrechtliche Sicherheit von Vorhaben sowie die Einbindung in umweltrechtliche Anforderungen. Damit ist es für private Bauherren, Investoren, Projektentwickler, Architekten und Kommunen gleichermaßen von zentraler Bedeutung.

Die Beratung deckt das gesamte Spektrum im Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Fachplanungsrecht und Umweltrecht ab. Ziel ist es, Projekte rechtssicher und effizient zu realisieren, Risiken zu minimieren und rechtliche Auseinandersetzungen – soweit möglich – zu vermeiden oder konsequent zu führen.

1. Bauplanungsrecht – Zulässigkeit von Vorhaben und städtebauliche Steuerung

Das Bauplanungsrecht (insb. BauGB, BauNVO) legt den Rahmen fest, in dem Kommunen ihre städtebauliche Entwicklung steuern und Vorhaben zulässig sind.

  • Einordnung von Bauvorhaben nach §§ 29 ff. BauGB
  • Zulässigkeit im Innenbereich (§ 34 BauGB)
  • Zulässigkeit im Außenbereich (§ 35 BauGB)
  • Einordnung in die einschlägigen Gebietsarten der BauNVO
  • Nutzungsspielräume durch Ausnahmen or Befreiungen (§ 31 BauGB)
  • Bewertung von städtebaulichen Spannungen und Konflikten (Gebietsverträglichkeit, Orientierung am Einfügungsgebot)
  • Consultation on Bebauungsplänen (Neuaufstellung, Änderung, Ergänzung)
  • Steuerung von Vorhaben über vorhabenbezogene Bebauungspläne (§ 12 BauGB)
  • Prüfung von Flächennutzungsplänen und deren Bindungswirkung
  • Unterstützung bei Vorhaben mit „Planreife“ (§ 33 BauGB)
  • Strategische Begleitung der Kommunikation mit der Gemeinde
  • Rechtliche Prüfung und Begleitung kommunaler Planungsprozesse
  • Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren
  • Prüfung von Abwägungsfehlern
  • Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne (§ 47 VwGO)

2. Bauordnungsrecht – Anforderungen an Planung, Sicherheit und Bauausführung

Öffentliches Baurecht regelt in den Landesbauordnungen die bautechnischen, sicherheitsrelevanten und gestalterischen Anforderungen für die Errichtung und den Abriss von Bauwerken.

  • Vorbereitung und Begleitung von Bauanträgen
  • Beratung zur Genehmigungsfreistellung (§ 62 ff. LBO, je nach Bundesland)
  • Klärung von Anforderungen zu:AbstandsflächenBrandschutzBarrierefreiheitStellplatzpflichtenEnergie- und WärmeschutzErschließung
  • Abstandsflächen
  • Brandschutz
  • Barrierefreiheit
  • Stellplatzpflichten
  • Energie- und Wärmeschutz
  • Erschließung
  • Beurteilung von Nutzungsänderungen, Umbauten und Erweiterungen
  • Abstandsflächen
  • Brandschutz
  • Barrierefreiheit
  • Stellplatzpflichten
  • Energie- und Wärmeschutz
  • Erschließung
  • Abwehr und Bewertung von:BaueinstellungenNutzungsuntersagungenStilllegungenAbrissverfügungen
  • Baueinstellungen
  • Nutzungsuntersagungen
  • Stilllegungen
  • Abrissverfügungen
  • Strategien zur Legalisierung bestehender Anlagen
  • Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren
  • Baueinstellungen
  • Nutzungsuntersagungen
  • Stilllegungen
  • Abrissverfügungen

3. Öffentliches Nachbarrecht – Abwehr und Schutz von Vorhaben

Das nachbarliche Baurecht spielt bei nahezu jedem Vorhaben eine Rolle.

  • Prüfung der Verletzung nachbarschützender Normen
  • Beurteilung von Rücksichtnahmeverstößen
  • Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Baugenehmigungen
  • Eilverfahren zur schnellen Sicherung von Rechten
  • Stabilisierung der Genehmigung gegen Angriffe
  • Gestaltungsberatung zur Reduzierung nachbarlicher Angriffspunkte
  • Prozessvertretung im gerichtlichen Verfahren

4. Fachplanungsrecht – Großprojekte, Infrastruktur, Energie

Das Fachplanungsrecht betrifft Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung, z. B.:

  • Straßen- und Brückenbau
  • Schienenwege
  • Energieerzeugungsanlagen (Wind, Solar, Biomasse)
  • Leitungsinfrastruktur (Gas, Strom, Wasser)
  • Häfen und Wasserstraßen
  • Begleitung von Planfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Trassenalternativen
  • Beteiligung von Betroffenen und Kommunen
  • Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschlüsse
  • Integration von Umwelt- und Artenschutzbelangen (UVP, FFH, Natura 2000)

5. Umweltrechtliche Anforderungen – Artenschutz, Naturschutz, Immissionsschutz

Bauvorhaben und damit auch öffentliches Baurecht sind heute eng mit umweltrechtlichen Vorgaben verzahnt.

  • Prüfung von Grenzwerten zu:LärmGerüchenErschütterungenLuftschadstoffen
  • Lärm
  • Gerüchen
  • Erschütterungen
  • Luftschadstoffen
  • Genehmigungspflicht nach BImSchG
  • Abwehr immissionsschutzrechtlich relevanter Anlagen
  • Verhältnis zwischen Bau- und Immissionsschutzrecht
  • Lärm
  • Gerüchen
  • Erschütterungen
  • Luftschadstoffen
  • Artenschutzrechtliche Prüfungen (z. B. Fledermaus, Vogelarten)
  • Biotopschutz, Eingriffs-/Ausgleichsregelungen
  • FFH-Verträglichkeitsprüfungen
  • Konflikte zwischen Bauvorhaben und Naturschutzbehörden
  • Anforderungen in Überschwemmungsgebieten
  • Grundwasser- und Versickerungsfragen
  • Altlastenproblematik und Sanierungspflichten
  • Genehmigungspflichten bei geschützten Gebäuden
  • Integration in laufende Bauverfahren
  • Abstimmung mit Unteren Denkmalschutzbehörden

6. Kommunalrecht und städtebauliche Verträge

Kommunen spielen eine Schlüsselrolle in der Bauentwicklung. Deshalb weist öffentliches Baurecht auch Verbindungen zum Kommunalrecht auf.

  • Städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB)
  • Durchführungsverträge zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
  • Erschließungsverträge
  • Folgekostenvereinbarungen
  • Prüfung kommunaler Beschlüsse
  • Beratung im Umgang mit Bauanträgen Dritter
  • Konfliktvermeidung zwischen Gemeinde, Bauherr und Nachbarschaft

7. Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht

Kommt es zu Ablehnungen, Auflagen oder behördlichen Maßnahmen, ist effektiver Rechtsschutz entscheidend.

  • Widerspruchsverfahren
  • Verpflichtungsklagen zur Erlangung einer Genehmigung
  • Anfechtungsklagen gegen rechtswidrige Genehmigungen
  • Eilverfahren (§ 80, § 123 VwGO)
  • Normenkontrollverfahren (§ 47 VwGO)

Ziel ist stets, Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Fazit: Kompetenz rund um öffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht ist ein komplexes Zusammenspiel aus planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen, fachplanungsrechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben. Professionelle Beratung through AVANTCORE Rechtsanwälte in Stuttgart ermöglicht nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland:

  • rechtssichere Projektplanung
  • reibungslose Genehmigungsabläufe
  • effektive Kommunikation mit Behörden
  • wirksame Abwehr unzulässiger Eingriffe
  • erfolgreiche Durchsetzung von Bauvorhaben

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